besteht ein Anspruch?


allgemeiner Anspruchsaufbau


Anspruchssystematik


Anspruch auf Vertragserfüllung


Anspruch auf Hrsg. gem. § 812 BGB


Anspruch auf Hrsg. gem. § 985 BGB


Sache i.S.d. § 985


Anspruchsteller ist Eigentümer


Anspruchsgegner ist Besitzer


kein Recht zum Besitz


Eigentum erworben


Eigentum nicht verloren


bereits früher gehabt


Eigent.übertragung gem. § 929 S. 1


Übertragung in sonstiger Weise


dingliche Einigung


Übergabe


Berechtigung des Verfügenden


Besitzerwerb durch Erwerber


auf Veranlassung des Veräußerers


Besitzverlust beim Veräußerer (voll)


in Erfüllung der Einigung


durch den Veräußerer persönlich


durch einen Dritten


der Besitzdiener des Veräußerers


der Besitzmittler


Geheißperson


Vertreter bei Veräuße- rungsvollmacht