besteht ein Anspruch?
allgemeiner Anspruchsaufbau
Anspruchssystematik
Anspruch auf Vertragserfüllung
Anspruch auf Hrsg. gem. § 812 BGB
Anspruch auf Hrsg. gem. § 985 BGB
Sache i.S.d. § 985
Anspruchsteller ist Eigentümer
Anspruchsgegner ist Besitzer
kein Recht zum Besitz
Eigentum erworben
Eigentum nicht verloren
bereits früher gehabt
Eigent.übertragung gem. § 929 S. 1
Übertragung in sonstiger Weise
dingliche Einigung
Übergabe
Berechtigung des Verfügenden
Besitzerwerb durch Erwerber
auf Veranlassung des Veräußerers
Besitzverlust beim Veräußerer (voll)
in Erfüllung der Einigung
durch den Veräußerer persönlich
durch einen Dritten
der Besitzdiener des Veräußerers
der Besitzmittler
Geheißperson
Vertreter bei Veräuße- rungsvollmacht