Vertretungsmacht bei GmbH


erworben


nicht verloren


richtig ausgeübt


Geschäft vom Umfang gedeckt


kein Missbrauch


Kollusion


Insichgeschäft,
§ 181


zum Insichtgeschäft analoges Geschäft


Kenntnis / Evidenz


mit § 181 vergleichbare Lage


nicht ausnahmsweise zulässig


Erfüllung einer Verbindlichkeit


Gestattung


lediglich rechtlicher Vorteil


gesetzlich


rechtsgeschäftlich