bei einer vor- formulierten Klausel


§§ 305 ff. anwendbar (AGB?)


Klausel in Vertrag aufgenommen


Klausel wirksam


Klausel richtig ausgelegt


direkt


wegen Umgehung


AGB-s liegen vor


Anwendbarkeit nicht ausgeschlossen


Vertragsbedingungen


vorformuliert


für eine Vielzahl von Verträgen


von einer Partei gestellt


nicht im Einzelnen ausgehandelt


für mehr als 2 Verträge erstellt


bei Verbrauchern: auch einmalig