Vertreter ohne Vertretungsmacht


erworben


nicht verloren


durchsetzbar


dem Grunde nach


dem Umfang nach


Vertragsschluss als Vertreter


nicht von Vertretungs- macht gedeckt


kein Ausschluss der SE-Pflicht


Mangel für Schaden kausal


Vertretungsmacht vorhanden


Vollmacht kraft Rechtsscheins


Genehmigung


erteilt / erlangt


nicht erloschen


Geschäft vom Umfang gedeckt


kein Missbrauch