Einspeisevergütung gem. § 37 I EEG


dem Grunde nach


dem Umfang nach


allg. Voraussetzungen der Förderung


Verpflichteter: Netzbetreiber


Tatbestand der Einspeisung


Leistungsgrenze des § 37 II


Anwendungsbereich des EEG


anspruchsberechtigte Anlage


ausschließlicher Einsatz von EE/GG


technische Vorgaben erfüllt


sonstige Anspruchs- voraussetzungen


geförderter Strom


ausschließlich


EEG-Strom


Strom aus Grubengas