Anspruch aus
§ 812 I 1 1. Alt.


erworben


nicht verloren


durchsetzbar


dem Grunde nach


dem Umfang nach


etwas erlangt


durch Leistung


ohne Rechtsgrund


kein Ausschluss des Anspruchs


Kenntnis, § 814 1.Alt.


Pflicht gem. § 814 2.Alt


Gesetzes- oder Sittenverstoß, § 817