Zahlung i.S.d. § 30 GmbHG


geschütztes Vermögen


Auszahlung i.S.d. § 30 GmbHG


an den "Gesellschafter"


kein § 30 I 2 GmbHG


kein § 30 I 3 GmbHG


kein § 30 II GmbHG


nominelles Stammkapital


Unterbilanz


bei bilanzierter Betrachtung


zum Zeitpunkt der Auszahlung


wird herbeigeführt


wird verstärkt