öffentliche Auftragsvergabe


Rechtmäßigkeit der Vergabe


Anwendbarkeit der Vergaberichtlinien


wenn SektorenRL anwendbar


wenn allg. VergabeRL anwendbar


außerhalb der Vergaberichtlinien


Vergaberichtlinien nicht anwendbar


kein Verstoß gegen die Grundfreiheiten


kein Verstoß gegen EG-Grundsätze