§ 17, Recht auf Netzanschluss


dem Grunde nach


dem Inhalt nach


§ 17 EnWG anwendbar


Berechtigter


Verpflichteter gem.
§ 17 EnWG


kein Verweigerungs- grund


formelle Anforderungen


materielle Anforderungen


Unmöglichkeit


Unzumutbarkeit


Netzanschluss ist nicht möglich


aus zulässigen Gründen


Ziele des § 1 EnWG berücksichtigt


tatsächlich


rechtlich