auf Duldung der ZV gem. § 1147


erworben


nicht verloren


durchsetzbar


Hypothek erworben


Hypothek nicht verloren


keine Einreden


vom Haftungsumfang gedeckt


Forderung erfasst


der Gegenstand haftet


Grundstück / wesent- liche Bestandteile


Erzeugnisse, Bestandteile, Zubehör


Forderungen


Gegenstände i.S.d. § 1120


kein durchgeh. Dritteigentum


keine Enthaftung


bis Beschlagnahme


von Beschlagn. bis Verst.vermerk


nach Versteigerungs- vermerk


Beschlagnahme


kein Versteigerungs- vermerk


Enthaftungs- tatbestand