Eigentum erworben


rechtsgeschäftlich


gesetzlich


kraft Hoheitsaktes


Verarbeitung


Verbindung / Vermischung


Ersitzung


Aneignung


Fund


Früchte / Erzeug- nisse, §§ 953 ff.


Erbfall


Entstehung e. neuen Sache


Arbeit nicht erheblich weniger Wert


Erwerber = Hersteller