Geschäftsführung ohne Auftrag


Ansprüche des Geschäftsherrn


Ansprüche des Geschäftsführers


auf Aufwendungs- ersatz gem. § 683


auf Hrsg. d. Be- reicherung, 684 S.1


auf Hrsg. d. Bereich., 687 II, 684 S.1


erworben


nicht verloren


durchsetzbar


Fälligkeit


keine Einreden


kein Verstoß gegen Treu und Glauben