Rechtmäßigkeit der Vergabe
wenn SektorenRL anwendbar
wenn allg. VergabeRL anwendbar
außerhalb der Vergaberichtlinien
allg. VergabeRL anwendbar
Regeln der VergabeRL beachtet
kein Verstoß gegen die Grundfreiheiten
kein Verstoß gegen EG-Grundsätze
kein Vorrang der SektorenRL
öffentlicher Auftraggeber
öffentlicher Auftrag
Schwellenwert erreicht
kein Ausnahmetatbestand
bei Bauaufträgen - 5.150.000 EUR
bei sonst. Aufträgen d. Regierung
bei sonstigen Aufträgen