dem Grunde nach


Verfügung eines Nichtberechtigten


gegenüber Berechtigtem wirksam


Verfügung entgeltlich


Überwindung des Be- rechtigungsmangels


kein Wirksamkeits- hindernis


das gesamte Rechts- geschäft betreffend


Teilnichtigkeit


selbstwirkende Wirks.hindernisse


ausgeübte Gestaltungsrechte