Verstoß gegen Unbundling


buchhalterisches


informationelles


organisatorisches


rechtliches


verschärftes Unbundling, §§ 8 ff.


§§ 7, 7a EnWG anwendbar


Vorgaben des § 7a nicht erfüllt


im Falle eines Vert.netzbetreibers


in den Fällen des
§ 7b EnWG