Warenverkehrs- freiheit


keine Sondervorschriften


Schutzbereich


Eingriff


keine Rechtfertigung


Maßnahme eines Verpflichteten


Folge: Handels- Beschränkung


Mitgliedstaaten


EU-Organe


Private (z.T.)


direkt durch aktives Tun


durch pflichtwidriges Unterlassen