Vertretungsmacht bei GmbH


erworben


nicht verloren


richtig ausgeübt


Geschäft vom Umfang gedeckt


kein Missbrauch


ein Geschäftsführer berufen


wenn mehrere GF berufen


Prokurist / Handl.- bevollmächtigter


gemeinschaftlich,
§ 35 II GmbHG


gem. Gesellschafts- vertrag