Verstoß gegen Unbundling


buchhalterisches


informationelles


organisatorisches


rechtliches


verschärftes Unbundling, §§ 8 ff.


§§ 7, 7a EnWG anwendbar


Netzbetrieb nicht rechtlich selbständig


im Falle eines Vert.netzbetreibers


in den Fällen des
§ 7b EnWG