bewegliche Sachen


dingliche Einigung


Übergabe (oder Übergabesurrogat)


Einigsein bei Übergabe(-surrogat)


Berechtigung des Verfügenden


Berechtigung liegt vor


Erwerb trotz fehlender Berechtigung


verfügungsberech- tigter Eigentümer


verfügungsberecht. Nichteigentümer


Dritter mit Einwilligung