Warenverkehrs- freiheit


keine Sondervorschriften


Schutzbereich


Eingriff


keine Rechtfertigung


Rechtfertigung nach Art. 36 AEUV


zwingende Gründe des Gemeinwohls


durch EU-Grundrechte


Daseinsvorsorge, Art. 106 II


Grund der Maßnahme


Verhältnismäßigkeit


kein unzulässiges Mittel


öffentliche Sicherheit und Ordnung


öffentliche Sittlichkeit


Schutz von Gesund- heit und Leben


Schutz des Kulturguts


Schutz von Eigentum