öffentliche Auftragsvergabe


Rechtmäßigkeit der Vergabe


Anwendbarkeit der Vergaberichtlinien


wenn SektorenRL anwendbar


wenn allg. VergabeRL anwendbar


außerhalb der Vergaberichtlinien


SektorenRL anwendbar


Regeln der SektorenRL beachtet


kein Verstoß gegen die Grundfreiheiten


kein Verstoß gegen EG-Grundsätze


Sektorenauftraggeber


Sektorenauftrag


Schwellenwert erreicht


kein Ausnahmetatbestand