Anspruch auf SE gem. § 823 I


erworben


nicht verloren


durchsetzbar


dem Grunde nach


dem Umfang nach


Tatbestand


Rechtswidrigkeit


Verschulden


keine Rechtfertigung


spez. Anforderungen bei offenen TB


Notwehr


Verteidigungs- notstand


Notstand


Einwilligung


sonstige Recht- fertigungstatbestände