Rechtmäßigkeit der Vergabe


wenn SektorenRL anwendbar


wenn allg. VergabeRL anwendbar


außerhalb der Vergaberichtlinien


allg. VergabeRL anwendbar


Regeln der VergabeRL beachtet


kein Verstoß gegen die Grundfreiheiten


kein Verstoß gegen EG-Grundsätze


kein Vorrang der SektorenRL


öffentlicher Auftraggeber


öffentlicher Auftrag


Schwellenwert erreicht


kein Ausnahmetatbestand


Wahrnehmung staatlicher Aufgaben


öffentliche Finanzierung


gem. Katalog in Anhang III


der Staat (Fiskus)


Gebiets- körperschaften


sonstige Einrichtun- gen d. öff. Rechts


Verbände
aus den o. g.