Rechtmäßigkeit der Vergabe
wenn SektorenRL anwendbar
wenn allg. VergabeRL anwendbar
außerhalb der Vergaberichtlinien
allg. VergabeRL anwendbar
Regeln der VergabeRL beachtet
kein Verstoß gegen die Grundfreiheiten
kein Verstoß gegen EG-Grundsätze
kein Vorrang der SektorenRL
öffentlicher Auftraggeber
öffentlicher Auftrag
Schwellenwert erreicht
kein Ausnahmetatbestand
Wahrnehmung staatlicher Aufgaben
öffentliche Finanzierung
gem. Katalog in Anhang III
der Staat (Fiskus)
Gebiets- körperschaften
sonstige Einrichtun- gen d. öff. Rechts
Verbände
aus den o. g.