Anspruch auf Abnahme


auf physikalische Abnahme, § 11 I 1


auf kaufmännische Abnahme, § 11 I 2


Anwendungsbereich des EEG


anspruchsberechtigte Anlage


Verpflichteter: Netzbetreiber


Abnahmetatbestand


Ziel: Einspeisevergütung


keine Anpassung gem. § 13a EnWG


sachlicher


räumlicher


zeitlicher


Anlage vor 1.8.2014 in Betrieb


Anlage am 1.8.2014 in Planung


Anlagen ab dem 1.8.2014


Anlagen ab dem 1.1.2017