dem Grunde nach


etwas erlangt


in sonstiger Weise


auf Kosten des Gläubigers


ohne Rechtsgrund


kein Vorrang der Leistungskondiktion


keine Leistung des Gläubigers


keine Leistung eines Dritten


parallel Leistung erfolgt


keine abweichende gesetzliche Wertung


Wertung des § 935 BGB


Bösgläubigkeit


sonstige Fälle einer besonderen Wertung