Anspruch aus
§ 812 I 1 1. Alt.
erworben
nicht verloren
durchsetzbar
dem Grunde nach
dem Umfang nach
etwas erlangt
durch Leistung
ohne Rechtsgrund
kein Ausschluss des Anspruchs
kein Rechtsgrund vom Anfang an
dauernde Einrede gem. § 813 I
vertraglich
gesetzlich
sonstige
Vertragsschluss
Vertragsinhalt
Wirksamkeit
kein Wirksamkeits- hindernis
Wirksamkeit infolge Umdeutung
das gesamte Rechts- geschäft betreffend
Teilnichtigkeit
selbstwirkende Wirks.hindernisse
ausgeübte Gestaltungsrechte
Mängel der Geschäftsfähigkeit
gesetzliches Verbot, § 134
Sittenverstoß, § 138
Formmangel, § 125
Mangel der Vertretungsmacht
sonstige
Formerfordernis
nicht eingehalten
beachtlich
gesetzlich
rechtsgeschäftlich