Mangel der Vertretungsmacht


Rechtsgeschäft eines Vertreters


nicht von Vertretungs- macht gedeckt


Vertretungsmacht vorhanden


Vollmacht kraft Rechtsscheins


Genehmigung


erteilt / erlangt


nicht erloschen


Geschäft vom Umfang gedeckt


kein Missbrauch


gesetzlich


rechtsgeschäftlich - Vollmacht, § 167