Mangel der Vertretungsmacht
Rechtsgeschäft eines Vertreters
nicht von Vertretungs- macht gedeckt
Vertretungsmacht vorhanden
Vollmacht kraft Rechtsscheins
Genehmigung
erteilt / erlangt
nicht erloschen
Geschäft vom Umfang gedeckt
kein Missbrauch
gem. Grundverhältnis, § 168 S.1
Widerruf, § 168 S.2
Wegfall gesetzlicher VSS