Mangel der Vertretungsmacht


Rechtsgeschäft eines Vertreters


nicht von Vertretungs- macht gedeckt


Vertretungsmacht vorhanden


Vollmacht kraft Rechtsscheins


Genehmigung


erteilt / erlangt


nicht erloschen


Geschäft vom Umfang gedeckt


kein Missbrauch


gem. Grundverhältnis, § 168 S.1


Widerruf, § 168 S.2


Wegfall gesetzlicher VSS