Mangel der Vertretungsmacht
Rechtsgeschäft eines Vertreters
nicht von Vertretungs- macht gedeckt
Vertretungsmacht vorhanden
Vollmacht kraft Rechtsscheins
Genehmigung
erteilt / erlangt
nicht erloschen
Geschäft vom Umfang gedeckt
kein Missbrauch
Kollusion
Insichgeschäft,
§ 181
zum Insichtgeschäft analoges Geschäft
Kenntnis / Evidenz